Teil-GU

Beim Generalunternehmervertrag wird der Generalunternehmer (GU) meist mit der gesamten schlüsselfertigen Erstellung eines Bauwerkes beauftragt. Im Falle, dass nur mehrere Gewerke an einen Generalunternehmer vergeben werden, spricht man auch vom Teil-Generalunternehmer (Teil-GU).

Damit Ruhe herrscht!

Ersparter Ärger 

Für den Bauherrn bzw. Auftraggeber bietet der Einsatz eines Teil-GU den Vorteil, dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die einzelnen Gewerke nicht koordinieren muss. Außerdem: Bei Mängeln, die sich beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zuordnen lassen, muss er sich nur an den Teil-Generalunternehmer wenden. Als Auftraggeber ersparen Sie sich so möglichen Ärger.

Die Koordination und Gesamtverantwortung durch FTB für die Bereiche Termine, Qualitäten und Budget stellen ein Höchstmaß an Sicherheit für den Bauherren und den erfolgreichen Ablauf seines Projektes dar.